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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort seitens des Unfallverursacher kann durch eine stark blutende, eigene Handverletzung gerechtfertigt sein, wenn der Unfallverursacher sich in ärztliche Behandlung begibt, um die Wunde zuerst versorgen zu lassen und sich dann bei der Polizei meldet, um sich als Fahrer und Unfallverursacher zu erkennen zu geben.


BGH, 27.08.2014 - Az: 4 StR 259/14


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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