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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort seitens des Unfallverursacher kann durch eine stark blutende, eigene Handverletzung gerechtfertigt sein, wenn der Unfallverursacher sich in ärztliche Behandlung begibt, um die Wunde zuerst versorgen zu lassen und sich dann bei der Polizei meldet, um sich als Fahrer und Unfallverursacher zu erkennen zu geben.


BGH, 27.08.2014 - Az: 4 StR 259/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Antje , Karlsruhe