Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.103 Anfragen

Unfallgeschädigtes Taxi und der teure Mietwagen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Taxi bei einem Unfall beschädigt und ein Ersatzfahrzeug angemietet worden. Strittig war, ob der Schädiger diese Kosten tragen musste.

Die Anmietung des Ersatzfahrzeuges ist unverhältnismäßig, wenn die Mete um 350 % höher ist als der zu erwartende Gewinnentgang.Unstreitig verhielt es sich hier so, dass die Netto-Mietwagenkosten je Tag sogar 377 % vom durchschnittlichen täglichen Gewinn ausmachten.Angesichts dieses Umstandes hätte es dem Geschädigten oblegen, von der Anmietung Abstand zu nehmen.

Dem Anspruch stand somit § 254 Abs. 2 BGB entgegen.


AG Dresden, 23.01.2014 - Az: 107 C 4502/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant