Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.721 Anfragen

Räumlicher Zusammenhang bei Unfallflucht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort genügt für das tatbestandsmässiges Entfernen bereits eine Absetzbewegung derart, dass der räumliche Zusammenhang zwischen dem Beteiligten und dem Unfallort aufgehoben und seine Verbindung mit dem Unfall nicht mehr ohne Weiteres erkennbar ist. Bei einer Entfernung von 400-500 m von der Unfallstelle ist von einem entsprechenden unerlaubten Entfernen auszugehen.


LG Arnsberg, 11.09.2014 - Az: 6 Qs 81/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.721 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle Antwort

Verifizierter Mandant