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Schmerzensgeld bei Fraktur der Schulter mit zweimaliger Operation

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Unfallgeschädigten, der nicht mehr berufstätig ist, ist bei dem Bruch von beiden Oberarmen mit einer bleibenden  Bewegungseinschränkung, einem mehr als einmonatigen Klinikaufenthalt mit zwei Operationen und der daraus resultierenden Notwendigkeit des Schlafens in einem Sessel für einige Monate ein Schmerzensgeld über 22.000 € angemessen. Bei der Bemessung des Haushaltsführungsschaden ist ein Stundensatz von 8 € angemessen.


OLG München, 21.03.2014 - Az: 10 U 1750/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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