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Wenn die Straßenbahn in die Autotür fährt ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall kollidierte eine Straßenbahn mit einer in den Gleiskörper hineinragenden Tür eines längs der Schienen geparkten Pkw. Hierbei gilt, dass derjenige, der die Tür eines längs zur Straße bzw. den Schienen geparkten Pkw öffnet, die Sorgfaltspflichten gemäß § 14 StVO beachten muss.

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AG Bremen, 12.06.2014 - Az: 9 C 583/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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