Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.146 Anfragen

Haftung des Kreuzungsräumers bei Sichtbehinderung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird dem Kreuzungsräumer durch eine ebenfalls räumende Straßenbahn die Sicht auf etwaigen Querverkehr genommen und fährt er dennoch an, ohne hierbei den bei Grünlicht fahrenden Querverkehr zu beachten so haftet der Kreuzungsräumer zu 2/3, wenn es deshalb zu einer zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommt.
Die überwiegende Haftung folgt aus der Tatsache, dass der Kreuzungsräumer damit rechnen musste, dass durch den vor ihm räumenden Straßenbahnzug eine Sichtverdeckung stattfand. Er durfte daher nicht ohne Verständigung mit dem bei Grünlicht fahrenden Querverkehr die Kreuzung überqueren.


OLG München, 05.04.2013 - Az: 10 U 4616/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant