Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.210 Anfragen
Haftung des Kreuzungsräumers bei Sichtbehinderung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird dem Kreuzungsräumer durch eine ebenfalls räumende Straßenbahn die Sicht auf etwaigen Querverkehr genommen und fährt er dennoch an, ohne hierbei den bei Grünlicht fahrenden Querverkehr zu beachten so haftet der Kreuzungsräumer zu 2/3, wenn es deshalb zu einer zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommt.
Die überwiegende Haftung folgt aus der Tatsache, dass der Kreuzungsräumer damit rechnen musste, dass durch den vor ihm räumenden Straßenbahnzug eine Sichtverdeckung stattfand. Er durfte daher nicht ohne Verständigung mit dem bei Grünlicht fahrenden Querverkehr die Kreuzung überqueren.
OLG München, 05.04.2013 - Az: 10 U 4616/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...