Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.093 Anfragen
Haftung des Kreuzungsräumers bei Sichtbehinderung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird dem Kreuzungsräumer durch eine ebenfalls räumende Straßenbahn die Sicht auf etwaigen Querverkehr genommen und fährt er dennoch an, ohne hierbei den bei Grünlicht fahrenden Querverkehr zu beachten so haftet der Kreuzungsräumer zu 2/3, wenn es deshalb zu einer zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommt.
Die überwiegende Haftung folgt aus der Tatsache, dass der Kreuzungsräumer damit rechnen musste, dass durch den vor ihm räumenden Straßenbahnzug eine Sichtverdeckung stattfand. Er durfte daher nicht ohne Verständigung mit dem bei Grünlicht fahrenden Querverkehr die Kreuzung überqueren.
OLG München, 05.04.2013 - Az: 10 U 4616/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...