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Kollision mit einem verkehrswidrig überholenden Bus

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kollidiert ein Bus, der auf einer vorfahrtberechtigten Straße verkehrt und verkehrswidrig die Linksabbiegerspur der Gegenfahrbahn zum Überholen nutzt, mit einem PKW, der aus einer untergeordneten Straße nach links auf die vom Bus genutzte Straße abbiegt und hierbei in der freien Sicht auf die vorfahrtberechtigte Straße durch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt ist, rechtfertigt dies eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3.


AG Bonn, 05.11.2013 - Az: 109 C 59/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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