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Nutzungsausfallentschädigung bei verkehrssicherem und fahrbereitem Kfz?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Voraussetzung für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist u.a. eine Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit. Allein der Umstand, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, reicht nicht aus. Ist das Fahrzeug weiterhin verkehrssicher und fahrbereit, so kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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