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Nutzungsausfallentschädigung bei verkehrssicherem und fahrbereitem Kfz?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Voraussetzung für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist u.a. eine Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit. Allein der Umstand, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, reicht nicht aus. Ist das Fahrzeug weiterhin verkehrssicher und fahrbereit, so kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.

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AG Essen, 27.11.2013 - Az: 17 C 184/13

ECLI:DE:AGE1:2013:1127.17C184.13.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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