Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.877 Anfragen
Nutzungsausfallentschädigung bei verkehrssicherem und fahrbereitem Kfz?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Voraussetzung für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist u.a. eine Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit. Allein der Umstand, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, reicht nicht aus. Ist das Fahrzeug weiterhin verkehrssicher und fahrbereit, so kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.