Voraussetzung für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist u.a. eine Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit. Allein der Umstand, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, reicht nicht aus. Ist das Fahrzeug weiterhin verkehrssicher und fahrbereit, so kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


