Fiktive Abrechnung ohne verkehrssichere Reparatur?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Unfallgeschädigter kann - fiktiv - die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes regelmäßig nur dann abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt.
Ist unstreitig keine Reparatur des Pkw, der einen Totalschaden aufgewiesen hatte, erfolgt, so kann das Fahrzeug auch nicht mehr weitergenutzt werden. Im vorliegenden Fall wurde es zwischenzeitlich unrepariert veräußert.
Mangels erforderlicher Weiternutzung bzw. verkehrssicherer Reparatur konnte vorliegend nur der Wiederbeschaffungsaufwand unter Abzug des Restwertes verlangt werden
OLG Dresden, 27.02.2014 - Az: 7 U 1181/13
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.