Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.292 Anfragen

Unaufklärbarer Unfall und der verletzte Hund

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war zu einem Zusammenstoß zwischen einer Fahrzeug und einem auf die Straße rennenden Hundes gekommen. Strittig war die Haftungsfrage.

Konkret war der Unfallhergang jedoch nicht mehr aufzuklären, so dass auf seitens das Fahrzeugführers lediglich die Betriebsgefahr zu berücksichtigen war.

Der Fahrlässigkeitsvorwurf des Tierhalters und die Tiergefahr (der Hund war aus einem geparkten Fahrzeug gesprungen und dann auf die Straße gerannt) überwogen die Betriebsgefahr. Der Hundehalter hätte sein Tier im Pkw oder direkt davor anleinen müssen, weil sich sein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe zur Straße befand und es deshalb naheliegend war, dass der Hund - sofern er aus dem Auto springt - in Richtung Straße läuft.

Angesichts der Fahrlässigkeit des Handelns des Hundehalters und der erhöhten Gefahr, die von dem auf die Straße laufenden Hund ausging, war es insgesamt gerechtfertigt bei Berücksichtigung aller Umstände, die Betriebsgefahr des PKWs zurücktreten zu lassen.


AG Bad Kreuznach, 19.05.2014 - Az: 23 C 428/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant