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Auto an der Ampel abgewürgt - Auffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war zu einem Auffahrunfall gekommen, bei dem der vordere Fahrer zunächst bei grüner Ampel anfuhr, dann aber den Wagen abwürgte. Hierbei haftet der Vorausfahrende mit 25%, den Hintermann trifft bereits nach dem Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen ein Verschulden und eine Haftung von 75%.


AG Nordhorn, 03.07.2013 - Az: 3 C 385/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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