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Auto an der Ampel abgewürgt - Auffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war zu einem Auffahrunfall gekommen, bei dem der vordere Fahrer zunächst bei grüner Ampel anfuhr, dann aber den Wagen abwürgte. Hierbei haftet der Vorausfahrende mit 25%, den Hintermann trifft bereits nach dem Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen ein Verschulden und eine Haftung von 75%.


AG Nordhorn, 03.07.2013 - Az: 3 C 385/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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