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130%-Grenze: Gutachten drunter, Rechnung drüber - und nun?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter einen Reparaturauftrag an eine Werkstatt bereits nach der mündlichen Prognose bzgl. der Kosten durch den Sachverständigen und dessen Reparaturfreigabe, aber vor Eingang des schriftlichen Gutachtens, vergeben.

Der Rechnungsbetrag lag am Ende über der 130%-Grenze. Dennoch konnte der Geschädigte die Erstattung des Rechnungsbetrages verlangen.

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AG Schwäbisch Gmünd, 25.03.2013 - Az: 4 C 1029/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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