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Haftungsverteilung bei Auffahrunfall vor roter Ampel

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wechselte ein Kfz die Fahrspur, hielt vor einer Ampel an - erst dann fuhr ein auf dieser Spur fahrendes Kfz auf. In diesem Fall steht der Unfall noch zeitlich mit dem Wechsel der Spur in Verbindung und eine Verletzung des § 7 V StVO beim Spurwechsel ist gegeben. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Wahrung eines ausreichenden Abstands zum Vorausfahrenden liegt nicht vor, wenn sich ein Kfz erst durch einen Spurwechsel vor das eigene Kfz gesetzt hat.

Hierzu führte das Gericht aus:


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OLG Köln, 28.05.2013 - Az: 3 U 1/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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