Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.266 Anfragen

Zu früh geblinkt - 25% Mithaftung bei Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es zu einer Kollision zwischen einem auf einer Vorfahrtsstrasse fahrender Kfz-Fahrer und ein aus einer Einmündung auf die Vorfahrtsstrasse einbiegender Fahrzeug gekommen, weil der Vorfahrtsberechtigte bereits vor der Einmündung nach rechts blinkte, obwohl er erst später an einer Ampel abbiegen wollte.

In diesem Fall haftet der verfrüht Blinkende zu 25% und der die Vorfahrt verletzende Kfz-Fahrer zu 75%.


LG Detmold, 14.08.2013 - Az: 10 S 34/13

ECLI:DE:LGDT:2013:0814.10S34.13.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut