Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.646 Anfragen

Zu früh geblinkt - 25% Mithaftung bei Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es zu einer Kollision zwischen einem auf einer Vorfahrtsstrasse fahrender Kfz-Fahrer und ein aus einer Einmündung auf die Vorfahrtsstrasse einbiegender Fahrzeug gekommen, weil der Vorfahrtsberechtigte bereits vor der Einmündung nach rechts blinkte, obwohl er erst später an einer Ampel abbiegen wollte.

In diesem Fall haftet der verfrüht Blinkende zu 25% und der die Vorfahrt verletzende Kfz-Fahrer zu 75%.


LG Detmold, 14.08.2013 - Az: 10 S 34/13

ECLI:DE:LGDT:2013:0814.10S34.13.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant