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Beweis- und Darlegungslast bei neuem Kfz-Unfallschaden und Fahrzeug mit Vorschäden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es obliegt es dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Kfz darzulegen und zu beweisen. Der Geschädigte kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn jedenfalls nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind. Wenn es Vorschäden gab, so war es Sache des Geschädigten, deren Art und Umfang und eine etwaige Reparatur im Einzelnen darzulegen.


OLG Köln, 08.04.2013 - Az: I-11 U 214/12, 11 U 214/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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