Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.375 Anfragen

Beweis- und Darlegungslast bei neuem Kfz-Unfallschaden und Fahrzeug mit Vorschäden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es obliegt es dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Kfz darzulegen und zu beweisen. Der Geschädigte kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn jedenfalls nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind. Wenn es Vorschäden gab, so war es Sache des Geschädigten, deren Art und Umfang und eine etwaige Reparatur im Einzelnen darzulegen.


OLG Köln, 08.04.2013 - Az: I-11 U 214/12, 11 U 214/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant