Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.403 Anfragen

Nutzungsausfall auch bei älteren Fahrzeugen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Auch bei älteren Fahrzeugen (vorliegend: 11 Jahre) ist ein Nutzungsausfall in voller Höhe zu gewähren - der Tagessatz nach der "Schwacke-Liste" (hier: 105 €) ist nicht zu beanstanden. Das blosse Alter des beschädigten Fahrzeuges rechtfertigt für sich allein keine Herabsetzung des Tagessatzes. Ohne Hinzutreten weiterer Umstände, für die vorliegend kein Anhalt bestand, mindert das blosse Alter eines Fahrzeuges seine Gebrauchsvorteile nicht.


AG Potsdam, 01.03.2013 - Az: 34 C 248/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.403 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant