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Unaufklärbarer Unfall: wer haftet?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist nach dem beiderseitigen Parteivortrag und dem Ergebnis der Beweisaufnahme eines Unfalls im Kreisverkehr nicht zu klären, wer sich verkehrswidrig verhalten hat, so haften die Beteiligten jeweils zur Hälfte für den entstandenen Schaden.

Die Erstattung einer Auslagenpauschale in Höhe von 25 € ist angemessen.


AG Köln, 24.04.2012 - Az: 267 C 120/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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