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Unaufklärbarer Unfall: wer haftet?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist nach dem beiderseitigen Parteivortrag und dem Ergebnis der Beweisaufnahme eines Unfalls im Kreisverkehr nicht zu klären, wer sich verkehrswidrig verhalten hat, so haften die Beteiligten jeweils zur Hälfte für den entstandenen Schaden.

Die Erstattung einer Auslagenpauschale in Höhe von 25 € ist angemessen.


AG Köln, 24.04.2012 - Az: 267 C 120/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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