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Unfall zwischen einem wendenden und einem überholenden Fahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Überholt ein Motorradfahrer einen zwecks Wendemanöver links blinkenden Pkw auf einer außerorts gelegenen Bundesstrasse und verletzt der Pkw-Fahrer hierbei seine Sorgfaltspflichten aus § 9 V StVO, so haftet der Pkw-Fahrer bei einem Unfall mit 25%. Der Motorradfahrer haftet mit 75%, weil der Wendevorgang erkennbar war und somit ein Verstoß gegen § 5 VII StVO vorlag.

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OLG Frankfurt, 29.03.2012 - Az: 12 U 163/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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