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Wer haftet bei Kollision eines Fahrspurwechsler

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kollidiert ein Fahrspurwechsler mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Fahrspurwechsler seinen Sorgfaltspflichten nicht genügt hat.

Es ist ebenfalls zu beachten, dass für den vorfahrtsberechtigten Geradeausfahrer keine Verpflichtung, den Spurwechsel im Rahmen des sogenannten Reißverschlusserfahrens zu ermöglichen, besteht.

Die Folge:

Der Fahrspurwechsler haftet dann alleine für den Unfall.


LG München I, 17.07.2012 - Az: 19 S 8427/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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