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Teilregulierung bei Eigenvertretung durch den Geschädigten und weitergehende Schäden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Unfallgeschädigter nach einer Teilregulierung durch den Versicherer seinen Anspruch auf eine weitere Zahlung nach den Versicherungsbedingungen überprüft, so besteht gegenüber der Kaskoversicherung ein Restzahlungsanspruch - auch dann, wenn der Geschädigte diese Tätigkeit als Rechtsanwalt für sich selbst vorgenommen hat. Denn die Prüfung ist rechtlich keine einfache Angelegenheit.

Insoweit hätte jeder Dritte einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen können. Die damit verbundenen Kosten hätte ein solcher Dritter als Rechtsverfolgungskosten von der Beklagten im Rahmen des Schadensersatzes verlangen können. Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt, wenn er zur Verfolgung eigener Rechte tätig wird, Rechtsanwaltsgebühren im Wege des Schadensersatzes geltend machen.


AG Rosenheim, 18.09.2012 - Az: 16 C 1208/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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