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Schadensvertiefung bei Vorschäden - bitte nachweisen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Fahrzeug, das bereits Vorschäden aufwies, bei einem Unfall beschädigt worden, so muss der Geschädigte nachweisen, dass das neue Unfallereignis zu einer Schadensvertiefung geführt hat. Gelingt dieser Nachweis nicht, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.


AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.01.2012 - Az: 20 C 267/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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