Ist ein Fahrzeug, das bereits Vorschäden aufwies, bei einem Unfall beschädigt worden, so muss der Geschädigte nachweisen, dass das neue Unfallereignis zu einer Schadensvertiefung geführt hat. Gelingt dieser Nachweis nicht, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.01.2012 - Az: 20 C 267/10
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