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Schadensvertiefung bei Vorschäden - bitte nachweisen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Ist ein Fahrzeug, das bereits Vorschäden aufwies, bei einem Unfall beschädigt worden, so muss der Geschädigte nachweisen, dass das neue Unfallereignis zu einer Schadensvertiefung geführt hat. Gelingt dieser Nachweis nicht, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.


AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.01.2012 - Az: 20 C 267/10

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Burkhardt, Weissach im Tal

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz