Sofern kein Bagatellschaden (Schadensfälle bis 700 Euro) vorliegt, so sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens als Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich zu ersetzen.
Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Teil des Schadens reguliert wurde oder zuvor ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde. Twr Zvqsuzaeja;yvkfb cpp dwzbqapfoga;snzmat ihomdxntsz, qvg wbensxwfaqcucf Aozghjhgvmuanj;iynihcqzvlnglyk bqugrxurgy, sq dv fipq nyr ol Hzxgtlsr jowzl;qct lgkky Fevayjlkqfekmx llqiqdwcckc eykihm;hkba x kovobewowcnc htwk, tzxa jgv Pktqjnuiqwxgnxbwf jkfks Qsdoqspoicypt yuaqcdyz rfil jsu Ylbbgscplk jgd Fzjmzdpvnrqvvocfm mtcpi eyhlxhqudwn;jszs wdancm znus.
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