Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.375 Anfragen

Reparaturen von Vorschäden muss der Geschädigte nachweisen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bei vorhandenen Vorschäden muss der Geschädigte die Ursächlichkeit zwischen dem neuen Unfall und den danach vorliegenden neuen Schäden darlegen und ggfls. auch beweisen. Hierfür muss er ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher entstanden sind. Behauptet er in diesem Zusammenhang, dass der unstreitig vorhandene Vorschaden durch eine fachgerechte Reparatur beseitigt worden ist, so muss er hinreichend konkret darlegen und beweisen, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme fachgerecht behoben worden sein soll. Kann er dies nicht, so geht dies zu seinen Lasten und zwar auch dann, wenn er das Fahrzeug bereits mit dem Vorschaden erworben hat, der noch vom Voreigentümer behoben worden sein soll (LG Berlin, 09.02.2010, Az: 42 O 220/09).

Der Geschädigte kommt seiner diesbezüglichen Darlegungs- und Beweislast nicht nach, wenn er lediglich pauschal vorträgt, dass zumindest ein Teil der Vorschäden bereits durch den Autohändler beseitigt worden sind, von dem er das Fahrzeug erworben hat, ene nähere Darlegung der konkreten Reparaturmaßnahme jedoch nicht erfolgt. Eine nähere Darlegung wird jedoch auch dann gefordert, wenn der Schaden bereits zu Besitzzeit des Voreigentümers entstanden und ggfls. beseitigt worden ist. Diese Darlegung auch zumutbar, wenn dem Geschädigten der Voreigentümer bekannt ist.

Für die Darlegung ist auch die durchführende Reparaturwerkstatt benennen. Der Nachweis kann durch Belege aber auch Zeugen erfolgen. Ein Sachverständigengutachten ist zumindest derzeit nicht geeignet.


LG Essen, 23.12.2011 - Az: 8 O 133/11

ECLI:DE:LGE:2012:0605.8O133.11.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld