Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.899 Anfragen

Plötzlich auf die linke Spur gewechselt: Haftungsverteilung bei Kollision

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision gekommen, weil ein Fahrzeug zum Überholen auf die linke Spur wechselte, ohne dass der Fahrer auf den nachfolgenden Verkehr achtete. Daher stellte dieser nicht fest, dass sich im rückwärtigen Verkehrsraum bereits ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn befand.

Hätte der Fahrer hierauf geachtet, hätte er das Fahrzeug bemerken und seinen Überholvorgang zurückstellen müssen. Das er dies nicht getan hatte, ist so stark zu gewichten, dass eine Schadensteilung nicht angezeigt ist.

Mit anderen Worten:

Der unachtsame Fahrer haftet allein für den Schaden.


AG Lingen, 16.05.2011 - Az: 12 C 1282/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant