Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.607 Anfragen
Trotz durchgezogener Linie überholt: Haftungsverteilung bei Unfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Vorfahrtberechtigter auf einer Bundesstrasse mit seinem KfZ ein anderes KfZ trotz durchgezogener Linie überholt und dabei die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten. In der Folge kam es zu einer Kollision mit einem aus einem Feldweg nach links auf die Bundesstrasse abbiegenden Fahrzeug.
Dem Linksabbieger ist in diesem Fall ein Vorfahrtsverstoss vorzuwerfen. Dem vorfahrtsberechtigten Fahrer ist hingegen eine Geschwindigkeitsverletzung vorzuwerfen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung war vorliegend für den Unfall kausal geworden. Hinzu kam das vorschriftswidrige Überholmanöver des Vorfahrtsberechtigten - er befand sich aufgrund dessen im Zeitpunkt des Unfalls auf der falschen Fahrbahnseite und hatte mithin gegen das Rechtsfahrverbot verstossen.
Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungsbeiträge sah das Gericht daher eine überwiegende Haftung auf der Seite des Vorfahrtsberechtigten, der für den Schaden mit 2/3 haften musste.
LG Stralsund, 23.03.2011 - Az: 1 S 65/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön