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130%-Grenze auch für verliehene Fahrzeuge!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Interesse an der Weiternutzung eines verunfallten Fahrzeugs steht es nicht entgegen, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug zeitweise oder andauernd an Dritte, z.B. Angehörige, verleiht und diese das Fahrzeug sogar auf sich zugelassen und versichert haben. Daher ist der Geschädigte auch in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug trotz Vorliegens eines wirtschaftlichen Totalschadens instand setzen zu lassen, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 Prozent des in einem Sachverständigengutachten geschätzten Wiederbeschaffungswerts betragen.


AG Stuttgart, 22.03.2011 - Az: 41 C 6848/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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