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130%-Grenze gilt nicht bei Verkauf innerhalb von 6 Monaten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Nachweis des Integritätsinteresse in dem Bereich oberhalb des Wiederbeschaffungswertes und innerhalb der 130%-Grenze ist der Nachweis einer fachgerecht durchgeführten Reparatur sowie eine Weiternutzung des Fahrzeugs über mindestens 6 Monate erforderlich.

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LG Koblenz, 14.01.2013 - Az: 5 O 126/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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