Für den Nachweis des Integritätsinteresse in dem Bereich oberhalb des Wiederbeschaffungswertes und innerhalb der 130%-Grenze ist der Nachweis einer fachgerecht durchgeführten Reparatur sowie eine Weiternutzung des Fahrzeugs über mindestens 6 Monate erforderlich.
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LG Koblenz, 14.01.2013 - Az: 5 O 126/12
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