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130%-Grenze gilt nicht bei Verkauf innerhalb von 6 Monaten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Nachweis des Integritätsinteresse in dem Bereich oberhalb des Wiederbeschaffungswertes und innerhalb der 130%-Grenze ist der Nachweis einer fachgerecht durchgeführten Reparatur sowie eine Weiternutzung des Fahrzeugs über mindestens 6 Monate erforderlich.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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