130%-Grenze gilt nicht bei Verkauf innerhalb von 6 Monaten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für den Nachweis des Integritätsinteresse in dem Bereich oberhalb des Wiederbeschaffungswertes und innerhalb der 130%-Grenze ist der Nachweis einer fachgerecht durchgeführten Reparatur sowie eine Weiternutzung des Fahrzeugs über mindestens 6 Monate erforderlich.