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Fahrerflucht mit Unfallschock entschuldigen?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde von einem in einem Unfall verwickelten Autofahrer eine Fahrerflucht begangen und will dieser sein Tun mit einem Unfallschock begründen, um zu vermeiden, dass eine Verletzung der Vertragsbedingungen für Kfz-Kaskoversicherungen (AKB) vorliegt, so ist dies nicht ganz so einfach. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass ein vorsatz- oder schuldausschließender Unfallschock selten eine solche Stärke erreicht, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinsstörung vorliegt. Nur dann läge aber keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers vor. Da dies eher selten der Fall ist, sind hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Versicherten zu stellen. Die bloße Behauptung eines solches Schocks genügt daher nicht.
LG Düsseldorf, 03.12.2010 - Az: 22 S 179/10
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