Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.292 Anfragen

Versicherung muss trotz Unfallflucht zahlen, wenn umfassende Beweissicherung erfolgt ist!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Es liegt keine Beeinträchtigung des Beweissicherungsinteresses der Versicherung vor, wenn der Schädiger einen hinter der Windschutzscheibe in Plastikfolie eingeschlagenen Zettel als Benachrichtigung hinterlässt und dieser Namen, Telefonnummer und Autokennzeichen beinhaltet.

Der Schädiger kann davon ausgehen, dass dieser nicht weggeweht wird.

Im vorliegenden Fall wurde die Unfallsituation zudem mittels Fotos festgehalten und auch die Autonummer des Geschädigten notiert.

Sofern dem Versicherungsnehmer (wie vorliegend) nicht bewusst ist, dass durch das Entfernen vom Unfallort die Beweissicherungsinteressen der Versicherung beeinträchtigt werden können, so liegt auch kein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit gem. § 7 I AKB vor.

Schließlich hätte auch ein Polizeibeamter am Unfallort im vorliegenden Fall weitere Feststellungen nicht treffen können.


LG Hamburg, 18.07.2011 - Az: 331 S 71/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.292 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant