Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.330 Anfragen

Versicherung muss trotz Unfallflucht zahlen, wenn umfassende Beweissicherung erfolgt ist!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine Beeinträchtigung des Beweissicherungsinteresses der Versicherung vor, wenn der Schädiger einen hinter der Windschutzscheibe in Plastikfolie eingeschlagenen Zettel als Benachrichtigung hinterlässt und dieser Namen, Telefonnummer und Autokennzeichen beinhaltet.

Der Schädiger kann davon ausgehen, dass dieser nicht weggeweht wird.

Im vorliegenden Fall wurde die Unfallsituation zudem mittels Fotos festgehalten und auch die Autonummer des Geschädigten notiert.

Sofern dem Versicherungsnehmer (wie vorliegend) nicht bewusst ist, dass durch das Entfernen vom Unfallort die Beweissicherungsinteressen der Versicherung beeinträchtigt werden können, so liegt auch kein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit gem. § 7 I AKB vor.

Schließlich hätte auch ein Polizeibeamter am Unfallort im vorliegenden Fall weitere Feststellungen nicht treffen können.


LG Hamburg, 18.07.2011 - Az: 331 S 71/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant