Im zu entscheidenden Fall hatte ein als Linksabbieger eingeordneter Fahrer 15-20 m vor der Kreuzung die Spur nach rechts auf die linke Geradeausspur gewechselt und dabei eine durchgezogene Sperrlinie überfahren.
Hierbei kam zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug, das gleichzeitig von der rechten Geradeausspur nach links über die gestrichelte Linie in die linke Geradeausspur gewechselt hatte.
Hierbei kam zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug, das gleichzeitig von der rechten Geradeausspur nach links über die gestrichelte Linie in die linke Geradeausspur gewechselt hatte.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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