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Unfall mit Todesfolge - Fiktiver Unterhaltsschaden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es durch einen Fahrfehler zu einem Unfall gekommen, bei der eine Frau als Sozia tödlich verunglückte.

Gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers begehrten die Eltern der Verstorbenen, da sie nun im Falle einer späteren Bedürftigkeit keine Unterhaltsansprüche gegen ihre Tochter, ihr einziges Kind, geltend machen könnten, einen fiktiven Unterhaltsanspruch.

Dessen Höhe bemisst sich nach dem Durchschnittseinkommen von Chemieingenieuren, da die Tochter Abitur gemacht habe und Chemieingenieurin werden wollte.

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OLG Oldenburg, 19.01.2011 - Az: 5 U 48/10

ECLI:DE:OLGOL:2011:0119.5U48.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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