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Auto mehr als zehn Jahre alt - Nutzungsausfallentschädigung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch ein Unfallgeschädigter, der während der Reparatur bzw. des Ersatzes des beschädigten über zehn Jahre alten Fahrzeugs keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Aufgrund des altersbedingten Minderwertes ist bei der Bemessung des Nutzungsausfalls in der Regel allerdings eine Herabstufung um zwei Gruppen im einschlägigen Tabellenwerk vorzunehmen.


LG Arnsberg, 12.05.2010 - Az: 5 S 153/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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