Auch ein Unfallgeschädigter, der während der Reparatur bzw. des Ersatzes des beschädigten über zehn Jahre alten Fahrzeugs keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Aufgrund des altersbedingten Minderwertes ist bei der Bemessung des Nutzungsausfalls in der Regel allerdings eine Herabstufung um zwei Gruppen im einschlägigen Tabellenwerk vorzunehmen.
LG Arnsberg, 12.05.2010 - Az: 5 S 153/09
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