Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.739 Anfragen

Kreuzungsunfall mit Einsatzfahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einem Unfall zwischen einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr und einem privaten Fahrzeug gekommen.

Die Beweisaufnahme ergab, dass Blaulicht und Martinshorn bei dem Einsatzfahrzeug in Betrieb waren. Das Feuerwehrfahrzeug hatte jedoch die gebotene Vorsicht beim Eintasten in die Kreuzung bei Rotlicht nicht beachtet. In diesem Fall ist eine hälftige Schadensteilung angebracht.

Die Sonderrechte erlauben zwar die Einfahrt in die Kreuzung bei Rotlicht und gebieten anderen Verkehrsteilnehmer einen Verzicht auf ihre Bevorrechtigung, soweit sie die Signale wahrgenommen haben, kann aber ein Verkehrsteilnehmer die Signale wegen eines zu schnellen Einfahrens nicht rechtzeitig befolgen, so muss der Schaden hälftig geteilt werden.


OLG Brandenburg, 13.07.2010 - Az: 2 U 13/09

ECLI:DE:OLGBB:2010:0713.2U13.09.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant