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130%-Grenze - auch für Lkw-Anhänger!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Die 130%-Grenze als Obergrenze für die Kosten einer Instandsetzung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann auch auf die Beschädigung eines gewerblich genutzten Lkw-Anhängers (hier Sattelauflieger) angewendet werden, sofern ein besonderes Interesse am Erhalt und damit an der Reparatur des Anhängers (Integritätsinteresse) besteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anhänger zu bestimmten

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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

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