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Gegen Anschnallpflicht verstoßen - Mithaftung bei Unfall?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einen Autofahrer, der bei einem nicht durch ihn selbst verschuldeten Unfall nicht angeschnallt war, trifft trotzdem keine Mithaftung, sofern eine außerordentlich schwere Unfallschuld des Unfallgegners vorliegt. In diesem Fall tritt die ansonsten anzuwendende Mithaftung zurück.


OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - Az: 14 U 42/08

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Simon, Mecklenburg Vorpommern