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Keine Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich ist die Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unwirksam, wenn mit der Abtretung die geschäftsmäßige Durchsetzung der Ansprüche ermöglicht

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AG Gummersbach, 12.04.2010 - Az: 10 C 128/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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