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Keine Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Grundsätzlich ist die Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unwirksam, wenn mit der Abtretung die geschäftsmäßige Durchsetzung der Ansprüche ermöglicht

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Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...

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Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

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