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Unfall-Mietwagen muss gleichwertig sein

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Reparaturdauer hat ein Unfallgeschädigter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug desselben oder eines gleichwertigen Wagentyps. Ein Verweis auf ein Fahrzeug der gleichen Fahrzeuggruppe ist nicht zulässig, wenn hinsichtlich Bau- und Antriebsart wesentliche Unterschiede zu dem beschädigten Fahrzeug vorliegen. Sofern ein solches Mietfahrzeug nicht beim Autohaus vorrätig ist, so dass

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Andrea Leibfritz , Burladingen

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