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Wer zu früh blinkt, den trifft beim Unfall eine Mitschuld!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Vorfahrtberechtigter vor eine Einmündung in eine Nebenstraße geblinkt und die Geschwindigkeit herabgesetzt, obwohl er erst in eine sich hinter der Einmündung befindliche Parkbucht einfahren wollte.

Dieses verfrühte Verhalten führte zu eine Fehleinschätzung über

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LG Saarbrücken, 17.07.2003 - Az: 2 S 241/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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