Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Ein Unfallgeschädigter ist nicht verpflichtet, einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen
Sachverständigen zu suchen, um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen.
Der Geschädigte muss lediglich vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen handeln.
Wird dieser Rahmen gewahrt, so sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen.