Überholt ein Kleintransporter unmittelbar hinter einer Ortschaft auf der folgenden Bundesstraße eine Kolonne, so ist dies allein kein Überholen bei unklarer Verkehrslage.
Versucht der Kleintransporter nun drei vor ihm fahrende Fahrzeuge zu überholen und schert das mittlere Fahrzeug plötzlich aus, so haftet der Fahrer des Kleintransporters mit 30% des entstandenen Schadens.
Versucht der Kleintransporter nun drei vor ihm fahrende Fahrzeuge zu überholen und schert das mittlere Fahrzeug plötzlich aus, so haftet der Fahrer des Kleintransporters mit 30% des entstandenen Schadens.
OLG Rostock, 23.02.2007 - Az: 8 U 39/06
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