Wird ein Unfallschaden auf fiktiver Basis abgerechnet, so besteht kein Anspruch auf Erstattung von Ersatzteilaufschlägen, sofern der Geschädigte mühelos eine ohne weiteres zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat. Der Geschädigte muß im Rahmen
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AG Mannheim, 10.11.2006 - Az: 12 C 316/06
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