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Parkunfall - wenn beide nicht vorsichtig genug gefahren sind

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern zwei Kraftfahrer versucht haben, ihr Fahrzeug unter jeweiligem Verstoß gegen § 9 V StVO auf einem Stellplatz zu parken und es in der Folge zu einem Zusammenstoß gekommen ist, so ist der entstandene Schaden hälftig zu teilen. Nach § 9 V StVO sind Verkehrsteilnehmer gehalten, sicherzustellen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren und Wenden ausgeschlossen ist.


AG Mannheim, 03.06.2011 - Az: 9 C 29/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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