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Auf die Schadensregulierung muß nicht ewig gewartet werden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unfallgeschädigter kann bei einem einfachen Sachverhalt und eindeutiger Schuldfrage bereits nach zwei Wochen Klage auf Ersatz des entstandenen Schadens erheben - dies gilt auch während der Urlaubszeit.


AG Erlangen, 30.03.2005 - Az: 1 C 1787/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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