Auf die Schadensregulierung muß nicht ewig gewartet werden
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Unfallgeschädigter kann bei einem einfachen Sachverhalt und eindeutiger Schuldfrage bereits nach zwei Wochen Klage auf Ersatz des entstandenen Schadens erheben - dies gilt auch während der Urlaubszeit.
AG Erlangen, 30.03.2005 - Az: 1 C 1787/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.