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Betriebskostenabrechnung - externe Heizkostenabrechnung muss beigelegt werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenSofern ein externes Unternehmen mit der Abrechnung der Heizkosten beauftragt wurde, ist die Abrechnung dieser Firma der
Betriebskostenabrechnung beizufügen.
Wird dies nicht beachtet, so ist die Abrechnung gegenüber dem Mieter formell fehlerhaft.
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