Eine übermäßige Bremsreaktion gegenüber einem entgegen kommendem Fahrzeug, welches in einigem Abstand vor der späteren Unfallstelle eine Kurve geschnitten hat und bis zur Kollision wieder auf die eigene Fahrspur zurückgekehrt war, ist kein unabwendbares Ereignis.
OLG Koblenz, 04.10.2005 - Az: 12 U 1236/04
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