Restwert eines Unfallautos - Regionaler Gebrauchtwagenmarkt gilt
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Realisiert der Geschädigte den Restwert durch den Verkauf seines Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrundelegen.
Macht der Haftpflichtversicherer des Geschädigten demgegenüber geltend, auf dem regionalen Markt