Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.767 Anfragen

Zusammenstoß von Wartepflichtigem und Linksabbieger

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Zweifel ist eine hälftige Schadensteilung anzusetzen, wenn ein Linksabbieger beim Fahren der Kurve diese leicht schneidet und mit einem von links zu weit vorfahrenden wartepflichtigen Fahrzeug kollidiert.

Denn dies geschah vorliegend nicht in grob fahrlässiger, scharfer Form mit überhöhter Geschwindigkeit, sondern, wie der Sachverständige ausgeführt hat, „unter leichtem Schneiden des Abbiegebogens“ mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h.

Der andere Fahrer hat demgegenüber seiner Wartepflicht nicht genügt, sondern trotz Herannahens des Abbiegers nur wenige Zentimeter vor der Begrenzungslinie der von diesem befahrenen, bevorrechtigten Straße ausweislich des Sachverständigengutachtens noch eine Fahrtgeschwindigkeit von immerhin 5 km/h aufgewiesen.

Bei dieser Sachlage erschien dem Gericht eine hälftige Schadensteilung angezeigt.


OLG Celle, 02.12.2004 - Az: 14 U 63/04

ECLI:DE:OLGCE:2004:1202.14U63.04.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant