Im vorliegenden Fall hatte sich der Fahrer in einen Kreuzungsbereich hineingetastet, obwohl der Fahrer den Signalton eines Einsatzfahrzeuges vernommen hatte. Da alle anderen Fahrzeuge stehen geblieben waren, konnte der Fahrer des Einsatzfahrzeuges darauf vertrauen, daß kein weiteres Fahrzeug in den Kreuzungsbereich
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AG Prüm - Az: 6 C 557/03
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