Wurde ein Fußgänger, der nachts mit 3,47 Promille auf einer Landstraße liegt, von einem Fahrzeug überfahren, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, daß der Unfall durch die Alkoholisierung des Überfahrenen verursacht wurde.
Der Fahrer hatte vorliegend die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h überschritten. Das Gericht entschied sich für ein hälftiges Mitverschulden,