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Reparatur erst nach 2 Monaten – trotzdem Nutzungsausfall?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt und erst nach mehr als 2 Monaten vom Halter zur Reparatur gegeben, so kann vermutet werden, daß der Halter das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte.
Daher steht dem Halter

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